Der krähengroße Schwarzspecht ist unsere größte heimische Spechtart. Er zimmert für die Aufzucht seiner Jungen Höhlen in Bäume. Aufgrund seiner Größe sind diese deutlich größer als die des Bunt- oder Mittelspechtes.
In Mitteleuropa nutzt der Schwarzspecht zur Anlage seiner Höhlen wo immer möglich die Rotbuche bzw. in nadelholzdominierten Bereichen manchmal die Kiefer. Meistens sind die Höhlenbäume vitale Rotbuchen in deren Kernholz sich stellenweise ein Weißfäulepilz ausgebreitet und Teile des Stammes bereits besiedelt hat.
In diesen Bereichen ist das Buchenholz nahezu trocken und deutlich weicher. Genau diese Holzkonsistenz benötigt der Schwarzspecht für die Anlage seiner Höhlen. Im äußeren Stammbereich wächst jedoch weiterhin gesundes Holz zu. Dadurch bleibt der Baum so stabil, dass er trotz des hohlen Stammes die enorme Last seiner Krone tragen und mehrere Jahrzehnte weiterleben kann.
Einen Anhalt über die Anzahl solcher Großhöhlen im Bereich der Landkreise Coburg und Lichtenfels bekommt man, wenn man die Waldfläche (ca. 20.000 ha je Landkreis) mit der durchschnittlichen Reviergröße eines Schwarzspechtpaares (1.000 ha) in Relation setzt. Damit ergeben sich rein rechnerisch etwa 20 Paare. Untersuchungen haben gezeigt, dass in jedem Revier etwa zehn Großhöhlen zu finden sind. Somit gibt es etwa 200 solcher Höhlenbäume je Landkreis.
Man möchte meinen, dass dies für die Population des Schwarzspechts eine ausreichend große Zahl ist, zumal er sich bei Bedarf doch jederzeit eine neue Höhle zimmern kann. Seine Höhlen werden aber von einer Vielzahl anderer Waldbewohner genutzt, die selbst nicht in der Lage sind, sich ihre Unterkünfte selbst zu schaffen. Bisher wurden 56 Arten als Nutzer von Schwarzspechthöhlen nachgewiesen. Im Frühjahr findet ein regelrechter Ansturm auf diese Unterkünfte statt. Große Arten wie die Hohltaube oder der Raufußkauz aber auch Eichhörnchen und Baummarder nutzen sie als Brut- und Aufzuchtorte. Im Landkreis Lichtenfels brüten sogar Dohlen in Schwarzspechthöhlen, was bayernweit eine große Besonderheit ist.
Weil Schwarzspechte die Höhlen regelmäßig von Hinterlassenschaften der Folgebrüter reinigen, bleiben diese über Jahrzehnte bewohnbar. Der Grund hierfür ist, dass Schwarzspechte ihre Höhlen im Wechsel ganzjährig zum Übernachten nutzen. Wahrscheinlich um sicher zu gehen, dass sich in der Höhle keine Baummarder oder andere Feinde verbergen können, werfen sie sämtliches lose Material aus der Höhle. Ebenso bearbeiten die Spechte regelmäßig die Höhleneingänge, weil sich durch das Dickenwachstum des Baumes diese Eingänge sonst ständig verkleinern würden. Oftmals entstehen über viele Jahre sogenannte Höhlenzentren - also mehrere Großhöhlen in unmittelbarer Umgebung. Sie sind gerade für Koloniebrüter wie Dohle und Hohltaube sehr wichtig.
Unter den Folgebesiedlern von Schwarzspechthöhlen befinden sich viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders oder sogar streng geschützte Arten.
Viele Arten wie Hornissen, Eichhörnchen, Siebenschläfer u. v.a. sind nicht ausschließlich auf die Großhöhlen des Schwarzspechtes angewiesen. Hohltaube und Raufußkauz dagegen haben kaum eine andere Möglichkeit, einen passenden Brutplatz zu finden. Deshalb hängt die Populationsgröße dieser beiden Arten sehr stark mit der Zahl der vorhandenen Großhöhlen zusammen.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten zu zerstören, wenn sich dadurch die lokale Population einer Art verschlechtert. Dies ergibt sich nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Entnahme von den nur sporadisch vorkommenden Großhöhlenbäumen fast zwangsläufig. Die Höhlen des Schwarzspechtes sind relativ leicht zu entdecken, weil sie immer im Stammbereich des Baumes unterhalb der Krone angelegt sind. Die Höhleneingänge weisen einen Durchmesser von etwa 10 cm auf. Oftmals befinden sich an einem Stamm sogar mehrere Eingänge im Abstand von ein bis zwei Metern.
Sowohl in den Wäldern der Bayerischen Staatsforsten als auch in denen vieler Kommunen werden Großhöhlen- und andere Biotopbäume - wo immer möglich - erhalten. Dies ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der Integrativen Forstwirtschaft, wie sie auf der gesamten Waldfläche Bayerns angestrebt wird. Im Privat- und Körperschaftswald besteht zudem die Möglichkeit für den einzelnen Waldbesitzer über das Vertragsnaturschutzprogramm Wald eine Nutzungentschädigung für den Verzicht auf die Nutzung von Höhlenbäumen und anderen für das Ökosystem Wald sehr wichtigen Biotopbäumen zu erhalten. Vor der beabsichtigten Entnahme eines Großhöhlenbaumes sollte auf jeden Fall Rücksprache mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg gehalten werden, um ungewollte naturschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden.